Diese Meldung wurde am 28.03.2024 via iOS erstellt.
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Sehr geehrte/r Melder/in,
vielen Dank für Ihren Hinweis.
Die Stadtverwaltung Marl wird die Müllablagerung durch den Kommunalen Ordnungsdienst überprüfen lassen. Sollten Hinweise auf einen Verursacher vorliegen, wird gegen diesen ein Bußgeldverfahren eröffnet. Wenn sich der Müll auf privatem Grundstück befindet, wird die untere Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises Recklinghausen informiert. Diese wird den Grundstückseigentümer zur Entfernung auffordern. Sollte der Müll auf öffentlicher Fläche liegen, wird bezüglich der Entfernung der Zentrale Betriebshof (ZBH) der Stadt Marl tätig.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Stadtverwaltung Marl
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Sehr geehrte/r Melder/in,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Diese wird umgehend an das zuständige Fachamt mit der Bitte um Prüfung und ggf. um Beseitigung des Mangels weitergeleitet.
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Mit freundlichen Grüßen
Ihre Stadtverwaltung Marl
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